{"id":28619,"date":"2024-11-26T15:01:39","date_gmt":"2024-11-26T14:01:39","guid":{"rendered":"http:\/\/www.vomo-basic.com\/agb\/"},"modified":"2024-11-29T08:22:06","modified_gmt":"2024-11-29T07:22:06","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.vomo-basic.com\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"

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AGB<\/h1>\n

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1. Allgemeine Bestimmungen<\/h2>\n

Die nachfolgenden Bedingungen liegen allen Rechtsbeziehungen mit unseren Kunden ausschlie\u00dflich verbindlich zugrunde, soweit nicht durch schriftliche Einzelvereinbarungen ganz oder teilweise andere Konditionen vereinbart werden. Abweichende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt, soweit wir ihnen nicht ausdr\u00fccklich schriftlich zustimmen.
Soweit wir f\u00fcr die Lieferung oder den Einbau von Elementen \/ Anlagen ein kongruentes Deckungsgesch\u00e4ft mit unserem Zulieferer schlie\u00dfen m\u00fcssen, erfolgt der Vertragsabschluss mit dem Kunden unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Zulieferer. \u00dcber eine etwaige Nichtverf\u00fcgbarkeit von Teilen wird der Kunde unverz\u00fcglich informiert, eine etwa bereits erbrachte Gegenleistung wird unverz\u00fcglich zur\u00fcckerstattet.
Wir halten uns f\u00fcr acht Wochen an unsere Kostenvoranschl\u00e4ge und Angebote gebunden, sofern wir dem Kunden eine l\u00e4ngere Bindungsfrist nicht schriftlich best\u00e4tigen.
Wir weisen darauf hin, dass wir Kundendaten im Rahmen der Gesch\u00e4ftsbeziehung speichern. <\/p>\n

<\/h2>\n

2. Anzuwendendes Recht<\/h2>\n

Es gilt deutsches Recht nach BGB.<\/p>\n

<\/h2>\n

3. Leistungen, Lieferungen und Preise<\/h2>\n

<\/h3>\n

3.1 Auftragsannahmen<\/h3>\n

Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Angebot des Auftragnehmers ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Best\u00e4tigung des Auftragnehmers zustande.
Wird die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung durch h\u00f6here Gewalt, rechtm\u00e4\u00dfigen Streik, unverschuldetes Unverm\u00f6gen auf Seitendes Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ung\u00fcnstige Witterungsverh\u00e4ltnisse verz\u00f6gert, so verl\u00e4ngert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verz\u00f6gerung. <\/p>\n

3.2 Gew\u00e4hrleistungen<\/h3>\n

Offensichtliche M\u00e4ngel m\u00fcssen bis sp\u00e4testens zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich ger\u00fcgt werden. Nach Ablauf dieser Frist k\u00f6nnen M\u00e4ngelanspr\u00fcche wegen offensichtlicher M\u00e4ngel nicht mehr geltend gemacht werden. <\/p>\n

3.3 M\u00e4ngelr\u00fcgen<\/h3>\n

Bei berechtigten M\u00e4ngelr\u00fcgen hat der Auftragnehmer die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenst\u00e4nde nachzubessern. Solange der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen auf Behebung der M\u00e4ngel nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Verg\u00fctung oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unm\u00f6glich, schl\u00e4gt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages verlangen. Satz 1 gilt nicht bei Verbrauchergesch\u00e4ften \u00fcber den Bezug beweglicher Sachen.
M\u00e4ngelr\u00fcgen haben unverz\u00fcglich und schriftlich zu erfolgen. Uns ist Gelegenheit zur Nacherf\u00fcllung innerhalb einer angemessenen Frist zu gew\u00e4hren.
Erfolgt die M\u00e4ngelr\u00fcge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen zus\u00e4tzlichen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht, soweit seine M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hrt sind.
Soweit der Kunde M\u00e4ngelr\u00fcgen erhebt, k\u00f6nnen f\u00e4llige Zahlungen nur dann zur\u00fcckbehalten werden, wenn \u00fcber die Berechtigung der R\u00fcge dem Grunde nach, kein Streit besteht. Der Einbehalt muss in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zum Mangel stehen. Erfolgt die M\u00e4ngelr\u00fcge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen zus\u00e4tzlichen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht, soweit seine M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hrt sind.
Anspr\u00fcche und Nacherf\u00fcllung verj\u00e4hren in zw\u00f6lf Monaten ab gesetzlichem Verj\u00e4hrungsbeginn, gleiches gilt f\u00fcr R\u00fccktritt und Minderung. Diese Frist gilt nicht, soweit gesetzlich l\u00e4ngere Fristen bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder der Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie vorgeschrieben sind. Die gesetzlichen Regelungen \u00fcber Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unber\u00fchrt.
Im \u00dcbrigen sind Schadenersatzanspr\u00fcche des Kundenwegen eines Sachmangels ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers, der Gesundheit oder der Freiheit und bei einer vors\u00e4tzlichen oder grobfahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung durch uns. Weiter gehende oder andere Anspr\u00fcche des Kunden wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. <\/p>\n

3.4 Preise<\/h3>\n

Die Preise verstehen sich als Netto-Preise ab Werk, unverpackt und ggf. unverzollt. Kosten des Transports, der Transportversicherung, der Verpackung, der Aufstellung oder Montage, etwaige Nebengewerke, sowie die Umsatzsteuer in der jeweiligen g\u00fcltigen H\u00f6he sind in die Preise nicht eingeschlossen und werden gesondert berechnet.
\u00dcbersteigt die vereinbarte Lieferzeit den Zeitraum von vier Monaten ab Vertragsabschluss oder verz\u00f6gert sich unsere Leistung um diesen Zeitraum aus Gr\u00fcnden die allein in den Risikobereich des Kunden fallen, sind wir berechtigt, den am Tag der Auslieferung g\u00fcltigen Preis zu berechnen. Betr\u00e4gt die Preiserh\u00f6hung mehr als 10 % des vereinbarten Preises, ist der Kundeberechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Dieses R\u00fccktrittsrecht entf\u00e4llt, wenn der Kunde es nicht binnen einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Datum der Mitteilung des neuen Preises, uns gegen\u00fcber schriftlich aus\u00fcbt. Die weiteren Rechtsfolgen ergeben sich dann aus Ziffer 5. <\/p>\n

3.5 Abschlagszahlungen<\/h3>\n

Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, kann f\u00fcr Teilleistungen in H\u00f6he des Wertzuwachses eine Abschlagzahlung verlangt werden.<\/p>\n

3.6 Verg\u00fctung<\/h3>\n

Ist die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer erbracht und abgeliefert, bzw. abgenommen, so ist die Verg\u00fctung nach einfacher Rechnungslegung sofort f\u00e4llig und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist<\/p>\n

 <\/p>\n

4. F\u00f6rmliche Abnahme<\/h2>\n

4.1<\/strong> Soweit eine der Parteien binnen zwei Wochen nach Fertigstellung die f\u00f6rmliche Abnahme unserer Leistung verlangt, ist dar\u00fcber ein Protokoll zu erstellen. Kommt es nicht zu einer f\u00f6rmlichen Abnahme, gilt unsere Leistung ggf. nach Abschluss einer vereinbarten Testphase als abgenommen, sobald der Kunde sie erstmals in Gebrauch genommen hat. <\/p>\n

4.2<\/strong> Soweit unsere Leistung nicht mit Installations- oder Montagearbeiten verbunden ist, geht die Gefahr auch bei frachtfreier Lieferung auf den Kunden \u00fcber, wenn wir die Lieferung zum Versand gebracht haben oder wenn sie abgeholt wird. Verz\u00f6gert sich die Lieferung auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden, lagern wir die Lieferung auf seine Kosten und Gefahr ein; in diesem Fall steht die Anzeige der Auslieferungsbereitschaft dem Versand gleich. Soweit wir Installations- oder Montagearbeiten beim Kunden oder bei einem von ihm benannten Dritten durchf\u00fchren, tr\u00e4gt der Kunde die Gefahr der zuf\u00e4lligen oder von uns nicht zu vertretenden Besch\u00e4digung oder Zerst\u00f6rung unserer bereits ganz oder teilweise ausgef\u00fchrten Leistung auch schon vor der Abnahme. <\/p>\n

 <\/p>\n

5. R\u00fccktritt vom Vertrag, Schadenersatz<\/h2>\n

5.1<\/strong> Tritt unser Kunde aus Gr\u00fcnden, die wir nicht zu vertreten haben, vom Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcck, oder wird der Vertrag aus anderen, nicht von uns zu vertretenden Gr\u00fcnden nicht durchgef\u00fchrt und sei es durch H\u00f6here Gewalt wie zum Beispiel Naturkatastrophen, Seuchen oder Epidemien, so hat der Kunde alle bis zum Zeitpunkt des R\u00fccktritts bzw. der Beendigung des Vertrages und seiner Abwicklung erbrachten Leistungen in voller H\u00f6he zu bezahlen, insbesondere auch hinsichtlich etwa speziell eingekauften oder angelieferten Materials.<\/p>\n

5.2<\/strong> Ferner sind wir berechtigt, den uns entgangenen Gewinn unter Ber\u00fccksichtigung ersparter Eigenaufwendungen erstattet zu verlangen. Einen dar\u00fcber hinaus gehenden Schadenersatzanspruch behalten wir uns vor. Wir k\u00f6nnen stattdessen auch eine pauschale Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 20% des vereinbarten Netto-Preises bzw. Netto-Werklohns verlangen, sofern nicht der Kunde nachweist, dass der bei uns eingetretene Schaden geringer ist als die Pauschale. <\/p>\n

 <\/p>\n

6. Technische Hinweise<\/h2>\n

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seinerseits Wartungsarbeiten durchzuf\u00fchren sind, insbesondere:<\/p>\n

6.1<\/strong> Beschl\u00e4ge und g\u00e4ngige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu \u00f6len oder zu fetten Abdichtungsfugen sind regelm\u00e4\u00dfig zu kontrollieren. Diese Arbeiten geh\u00f6ren nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten k\u00f6nnen die Lebensdauer und Funktionst\u00fcchtigkeit der Bauteile beeintr\u00e4chtigen, ohne dass hierdurch M\u00e4ngelanspr\u00fcche gegen den Auftragnehmer entstehen. <\/p>\n

6.2<\/strong> Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausf\u00fchrungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivh\u00f6lzer, Furniere) liegen und \u00fcblich sind.<\/p>\n

 <\/p>\n

7. Vertragsabwicklung und Zahlung<\/h2>\n

7.1<\/strong> Unsere Leistungen erfolgen Zug um Zug gegen Barzahlung. Soweit die Leistung eine Einzelplanung oder Einzelproduktion erfordert, sind wir berechtigt, eine Anzahlung in angemessener H\u00f6he vom Kunden verlangen zu k\u00f6nnen. <\/p>\n

7.2<\/strong> Ein Kunde, der Unternehmer im Sinne des \u00a7 14BGB ist, ger\u00e4t sp\u00e4testens zehn Tage nach Erhaltmunserer Leistung und Zugang unserer Rechnung in Zahlungsverzug. F\u00fcr die Dauer des Verzuges ist die Geldschuld mit 8 Prozentpunkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen, wobei uns der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens vorbehalten bleibt. <\/p>\n

7.3<\/strong> Der Kunde kann mit etwaigen Gegenanspr\u00fcchen nur dann aufrechnen, wenn sie rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt worden sind.<\/p>\n

7.4<\/strong>.Sofern der Kunde in Verm\u00f6gensverfall ger\u00e4t, Ma\u00dfnahmen der Zwangsvollstreckung gegen ihn eingeleitet werden oder wenn \u00fcber sein Verm\u00f6gen ein Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet oder ein Antrag hierzu gestellt wird, werden unsere gesamten Restforderungen, auch soweit Wechsel auf sie gegeben worden sind, sofort f\u00e4llig. Wir sind dann auch berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse oder ausreichende Sicherheitsleistungen auszuf\u00fchren oder unter Aufrechterhaltung der Anspr\u00fcche auf entgangenen Gewinn die Erf\u00fcllung des Vertrages zu verweigern. Ferner steht uns das Recht zu, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die sofortige R\u00fcckgabe des Lieferungsgegenstandes zu verlangen. <\/p>\n

7.5<\/strong> Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.<\/p>\n

 <\/p>\n

8. Eigentumsvorbehalt<\/h2>\n

8.1<\/strong> Gelieferte Gegenst\u00e4nde bleiben bis zur vollen Bezahlung der Verg\u00fctung und aus der Gesch\u00e4ftsverbindung uns zustehenden Anspr\u00fcche das Eigentum des Auftragnehmers.<\/p>\n

8.2<\/strong> Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pf\u00e4ndungen der Eigentumsvorbehaltsgegenst\u00e4nde dem Auftragnehmer unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgl\u00e4ubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenst\u00e4nde zu ver\u00e4u\u00dfern, zu verschenken, zu verpf\u00e4nden oder zur Sicherheit zu \u00fcbereignen. <\/p>\n

8.3<\/strong> Erfolgt die Lieferung f\u00fcr einen vom Auftraggeber unterhaltenen Gesch\u00e4ftsbetrieb, so d\u00fcrfen die Gegenst\u00e4nde im Rahmen einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung weiter ver\u00e4u\u00dfert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Ver\u00e4u\u00dferung bereits jetzt in H\u00f6he des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes dem Auftragnehmer abgetreten. Bei Weiterver\u00e4u\u00dferung der Gegenst\u00e4nde auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegen\u00fcber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Anspr\u00fcche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegen\u00fcber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an den Auftragnehmer ab. <\/p>\n

8.4<\/strong> Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenst\u00e4nde vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundst\u00fcck eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Verg\u00fctung in H\u00f6he des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenst\u00e4nde mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenst\u00e4nde mit anderen Gegenst\u00e4nden durch den Auftraggeber, steht dem Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenst\u00e4nde zum Wert der \u00fcbrigen Gegenst\u00e4nde. <\/p>\n

 <\/p>\n

9. Montage<\/h2>\n

9.1<\/strong> Der Kunde hat auf seine Kosten etwa erforderliche Ger\u00fcste, Hebe- und Kranwagen sowie sonstige Bedarfsgegenst\u00e4nde, Energie, Wasser, Heizung und Beleuchtung zur Verf\u00fcgung zu stellen. Etwa notwendige branchenfremde Nebenarbeiten, Baustoffe und Werkzeuge sind in unserem Angebotspreis nicht enthalten und vom Kunden rechtzeitig zu stellen. <\/p>\n

9.2<\/strong> Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Kunde selbstst\u00e4ndig Angaben \u00fcber die Lage verdeckt gef\u00fchrter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder \u00e4hnlicher Anlagen sowie ggf. statische Angaben unaufgefordert zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n

9.3<\/strong> Wir sind berechtigt, zur Durchf\u00fchrung von Montagearbeiten Subunternehmer einzusetzen.<\/p>\n

9.4<\/strong> Soweit sich die Aufstellung, Montage – oder Inbetriebnahme der von uns zu liefernden Teile oder Einbauten aus Gr\u00fcnden verz\u00f6gert, die wir nicht zu vertreten haben, so hat der Kunde in angemessenem Umfang die Kosten f\u00fcr Wartezeit oder zus\u00e4tzliche erforderliche Anfahrten zutragen.<\/p>\n

9.5<\/strong> Soweit die Montagearbeiten nach Stundenlohn abgerechnet werden, ist der Kunde verpflichtet, ihm vorgelegte Tageslohnzettel unverz\u00fcglich zu pr\u00fcfen und f\u00fcr den Fall der Billigung sofort, sp\u00e4testens am folgenden Werktag, gegengezeichnet zur\u00fcckzugeben. Erkl\u00e4rungen der von ihm eingesetzten Vorarbeiter oder der von ihm beauftragten Ingenieure oder Architekten hat sich der Kunde zurechnen zu lassen. <\/p>\n

 <\/p>\n

10. Kostenvoranschl\u00e4ge, Entw\u00fcrfe, Zeichnungen, Genehmigungen, Freizeichnungen, Lizenz<\/h2>\n

10.1<\/strong> Kostenvoranschl\u00e4ge werden f\u00fcr den Kundenkostenfrei erstellt, soweit keine anderweitige Regelung getroffen wird.<\/p>\n

10.2<\/strong> Kostenvoranschl\u00e4ge, Entw\u00fcrfe, Zeichnungen, Berechnungen o.\u00e4. bleiben unser Eigentum und d\u00fcrfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielf\u00e4ltigt oder dritten Personen zug\u00e4nglich gemacht werden und sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages auf Anforderung unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n

10.3<\/strong> Sofern wir dem Kunden vor Ausf\u00fchrungsbeginn Pl\u00e4ne, Zeichnungen etc. zur Pr\u00fcfung vorlegen, wird der Vertragsinhalt mit der Freizeichnung verbindlich bestimmt.<\/p>\n

10.4<\/strong> Soweit unsere Leistung von einem Dritten hergestellte Software umfasst, erkennt der Kunde die Lizenzbedingungen des Software-Herstellers als verbindlich an.<\/p>\n

 <\/p>\n

11. Gerichtsstand<\/h2>\n

Sofern der Kunde Kaufmann ist, wird als alleiniger Gerichtsstand f\u00fcr alle aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz unserer Firma vereinbart, wir sind aber auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.<\/p>\n

F\u00fcr alle Rechtsbeziehungen mit uns, gilt ausschlie\u00dflich das Recht, der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen gegen gesetzliche Vorschriften versto\u00dfen und unwirksam sein, so sollen die \u00fcbrigen gleichwohl gelten. <\/p>\n

 <\/p>\n

Stand: 09.03.2020<\/p>\n

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1. Allgemeine Bestimmungen<\/h2>\n

Die nachfolgenden Bedingungen liegen allen Rechtsbeziehungen mit unseren Kunden ausschlie\u00dflich verbindlich zugrunde, soweit nicht durch schriftliche Einzelvereinbarungen ganz oder teilweise andere Konditionen vereinbart werden. Abweichende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt, soweit wir ihnen nicht ausdr\u00fccklich schriftlich zustimmen.
Soweit wir f\u00fcr die Lieferung oder den Einbau von Elementen \/ Anlagen ein kongruentes Deckungsgesch\u00e4ft mit unserem Zulieferer schlie\u00dfen m\u00fcssen, erfolgt der Vertragsabschluss mit dem Kunden unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Zulieferer. \u00dcber eine etwaige Nichtverf\u00fcgbarkeit von Teilen wird der Kunde unverz\u00fcglich informiert, eine etwa bereits erbrachte Gegenleistung wird unverz\u00fcglich zur\u00fcckerstattet.
Wir halten uns f\u00fcr acht Wochen an unsere Kostenvoranschl\u00e4ge und Angebote gebunden, sofern wir dem Kunden eine l\u00e4ngere Bindungsfrist nicht schriftlich best\u00e4tigen.
Wir weisen darauf hin, dass wir Kundendaten im Rahmen der Gesch\u00e4ftsbeziehung speichern. <\/p>\n

<\/h2>\n

2. Anzuwendendes Recht<\/h2>\n

Es gilt deutsches Recht nach BGB.<\/p>\n

<\/h2>\n

3. Leistungen, Lieferungen und Preise<\/h2>\n

<\/h3>\n

3.1 Auftragsannahmen<\/h3>\n

Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Angebot des Auftragnehmers ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Best\u00e4tigung des Auftragnehmers zustande.
Wird die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung durch h\u00f6here Gewalt, rechtm\u00e4\u00dfigen Streik, unverschuldetes Unverm\u00f6gen auf Seitendes Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ung\u00fcnstige Witterungsverh\u00e4ltnisse verz\u00f6gert, so verl\u00e4ngert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verz\u00f6gerung. <\/p>\n

3.2 Gew\u00e4hrleistungen<\/h3>\n

Offensichtliche M\u00e4ngel m\u00fcssen bis sp\u00e4testens zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich ger\u00fcgt werden. Nach Ablauf dieser Frist k\u00f6nnen M\u00e4ngelanspr\u00fcche wegen offensichtlicher M\u00e4ngel nicht mehr geltend gemacht werden. <\/p>\n

3.3 M\u00e4ngelr\u00fcgen<\/h3>\n

Bei berechtigten M\u00e4ngelr\u00fcgen hat der Auftragnehmer die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenst\u00e4nde nachzubessern. Solange der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen auf Behebung der M\u00e4ngel nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Verg\u00fctung oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unm\u00f6glich, schl\u00e4gt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages verlangen. Satz 1 gilt nicht bei Verbrauchergesch\u00e4ften \u00fcber den Bezug beweglicher Sachen.
M\u00e4ngelr\u00fcgen haben unverz\u00fcglich und schriftlich zu erfolgen. Uns ist Gelegenheit zur Nacherf\u00fcllung innerhalb einer angemessenen Frist zu gew\u00e4hren.
Erfolgt die M\u00e4ngelr\u00fcge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen zus\u00e4tzlichen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht, soweit seine M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hrt sind.
Soweit der Kunde M\u00e4ngelr\u00fcgen erhebt, k\u00f6nnen f\u00e4llige Zahlungen nur dann zur\u00fcckbehalten werden, wenn \u00fcber die Berechtigung der R\u00fcge dem Grunde nach, kein Streit besteht. Der Einbehalt muss in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zum Mangel stehen. Erfolgt die M\u00e4ngelr\u00fcge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen zus\u00e4tzlichen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht, soweit seine M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hrt sind.
Anspr\u00fcche und Nacherf\u00fcllung verj\u00e4hren in zw\u00f6lf Monaten ab gesetzlichem Verj\u00e4hrungsbeginn, gleiches gilt f\u00fcr R\u00fccktritt und Minderung. Diese Frist gilt nicht, soweit gesetzlich l\u00e4ngere Fristen bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder der Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie vorgeschrieben sind. Die gesetzlichen Regelungen \u00fcber Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unber\u00fchrt.
Im \u00dcbrigen sind Schadenersatzanspr\u00fcche des Kundenwegen eines Sachmangels ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers, der Gesundheit oder der Freiheit und bei einer vors\u00e4tzlichen oder grobfahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung durch uns. Weiter gehende oder andere Anspr\u00fcche des Kunden wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. <\/p>\n

3.4 Preise<\/h3>\n

Die Preise verstehen sich als Netto-Preise ab Werk, unverpackt und ggf. unverzollt. Kosten des Transports, der Transportversicherung, der Verpackung, der Aufstellung oder Montage, etwaige Nebengewerke, sowie die Umsatzsteuer in der jeweiligen g\u00fcltigen H\u00f6he sind in die Preise nicht eingeschlossen und werden gesondert berechnet.
\u00dcbersteigt die vereinbarte Lieferzeit den Zeitraum von vier Monaten ab Vertragsabschluss oder verz\u00f6gert sich unsere Leistung um diesen Zeitraum aus Gr\u00fcnden die allein in den Risikobereich des Kunden fallen, sind wir berechtigt, den am Tag der Auslieferung g\u00fcltigen Preis zu berechnen. Betr\u00e4gt die Preiserh\u00f6hung mehr als 10 % des vereinbarten Preises, ist der Kundeberechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Dieses R\u00fccktrittsrecht entf\u00e4llt, wenn der Kunde es nicht binnen einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Datum der Mitteilung des neuen Preises, uns gegen\u00fcber schriftlich aus\u00fcbt. Die weiteren Rechtsfolgen ergeben sich dann aus Ziffer 5. <\/p>\n

3.5 Abschlagszahlungen<\/h3>\n

Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, kann f\u00fcr Teilleistungen in H\u00f6he des Wertzuwachses eine Abschlagzahlung verlangt werden.<\/p>\n

3.6 Verg\u00fctung<\/h3>\n

Ist die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer erbracht und abgeliefert, bzw. abgenommen, so ist die Verg\u00fctung nach einfacher Rechnungslegung sofort f\u00e4llig und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist<\/p>\n

 <\/p>\n

4. F\u00f6rmliche Abnahme<\/h2>\n

4.1<\/strong> Soweit eine der Parteien binnen zwei Wochen nach Fertigstellung die f\u00f6rmliche Abnahme unserer Leistung verlangt, ist dar\u00fcber ein Protokoll zu erstellen. Kommt es nicht zu einer f\u00f6rmlichen Abnahme, gilt unsere Leistung ggf. nach Abschluss einer vereinbarten Testphase als abgenommen, sobald der Kunde sie erstmals in Gebrauch genommen hat. <\/p>\n

4.2<\/strong> Soweit unsere Leistung nicht mit Installations- oder Montagearbeiten verbunden ist, geht die Gefahr auch bei frachtfreier Lieferung auf den Kunden \u00fcber, wenn wir die Lieferung zum Versand gebracht haben oder wenn sie abgeholt wird. Verz\u00f6gert sich die Lieferung auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden, lagern wir die Lieferung auf seine Kosten und Gefahr ein; in diesem Fall steht die Anzeige der Auslieferungsbereitschaft dem Versand gleich. Soweit wir Installations- oder Montagearbeiten beim Kunden oder bei einem von ihm benannten Dritten durchf\u00fchren, tr\u00e4gt der Kunde die Gefahr der zuf\u00e4lligen oder von uns nicht zu vertretenden Besch\u00e4digung oder Zerst\u00f6rung unserer bereits ganz oder teilweise ausgef\u00fchrten Leistung auch schon vor der Abnahme. <\/p>\n

 <\/p>\n

5. R\u00fccktritt vom Vertrag, Schadenersatz<\/h2>\n

5.1<\/strong> Tritt unser Kunde aus Gr\u00fcnden, die wir nicht zu vertreten haben, vom Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcck, oder wird der Vertrag aus anderen, nicht von uns zu vertretenden Gr\u00fcnden nicht durchgef\u00fchrt und sei es durch H\u00f6here Gewalt wie zum Beispiel Naturkatastrophen, Seuchen oder Epidemien, so hat der Kunde alle bis zum Zeitpunkt des R\u00fccktritts bzw. der Beendigung des Vertrages und seiner Abwicklung erbrachten Leistungen in voller H\u00f6he zu bezahlen, insbesondere auch hinsichtlich etwa speziell eingekauften oder angelieferten Materials.<\/p>\n

5.2<\/strong> Ferner sind wir berechtigt, den uns entgangenen Gewinn unter Ber\u00fccksichtigung ersparter Eigenaufwendungen erstattet zu verlangen. Einen dar\u00fcber hinaus gehenden Schadenersatzanspruch behalten wir uns vor. Wir k\u00f6nnen stattdessen auch eine pauschale Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 20% des vereinbarten Netto-Preises bzw. Netto-Werklohns verlangen, sofern nicht der Kunde nachweist, dass der bei uns eingetretene Schaden geringer ist als die Pauschale. <\/p>\n

 <\/p>\n

6. Technische Hinweise<\/h2>\n

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seinerseits Wartungsarbeiten durchzuf\u00fchren sind, insbesondere:<\/p>\n

6.1<\/strong> Beschl\u00e4ge und g\u00e4ngige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu \u00f6len oder zu fetten Abdichtungsfugen sind regelm\u00e4\u00dfig zu kontrollieren. Diese Arbeiten geh\u00f6ren nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten k\u00f6nnen die Lebensdauer und Funktionst\u00fcchtigkeit der Bauteile beeintr\u00e4chtigen, ohne dass hierdurch M\u00e4ngelanspr\u00fcche gegen den Auftragnehmer entstehen. <\/p>\n

6.2<\/strong> Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausf\u00fchrungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivh\u00f6lzer, Furniere) liegen und \u00fcblich sind.<\/p>\n

 <\/p>\n

7. Vertragsabwicklung und Zahlung<\/h2>\n

7.1<\/strong> Unsere Leistungen erfolgen Zug um Zug gegen Barzahlung. Soweit die Leistung eine Einzelplanung oder Einzelproduktion erfordert, sind wir berechtigt, eine Anzahlung in angemessener H\u00f6he vom Kunden verlangen zu k\u00f6nnen. <\/p>\n

7.2<\/strong> Ein Kunde, der Unternehmer im Sinne des \u00a7 14BGB ist, ger\u00e4t sp\u00e4testens zehn Tage nach Erhaltmunserer Leistung und Zugang unserer Rechnung in Zahlungsverzug. F\u00fcr die Dauer des Verzuges ist die Geldschuld mit 8 Prozentpunkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen, wobei uns der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens vorbehalten bleibt. <\/p>\n

7.3<\/strong> Der Kunde kann mit etwaigen Gegenanspr\u00fcchen nur dann aufrechnen, wenn sie rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt worden sind.<\/p>\n

7.4<\/strong>.Sofern der Kunde in Verm\u00f6gensverfall ger\u00e4t, Ma\u00dfnahmen der Zwangsvollstreckung gegen ihn eingeleitet werden oder wenn \u00fcber sein Verm\u00f6gen ein Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet oder ein Antrag hierzu gestellt wird, werden unsere gesamten Restforderungen, auch soweit Wechsel auf sie gegeben worden sind, sofort f\u00e4llig. Wir sind dann auch berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse oder ausreichende Sicherheitsleistungen auszuf\u00fchren oder unter Aufrechterhaltung der Anspr\u00fcche auf entgangenen Gewinn die Erf\u00fcllung des Vertrages zu verweigern. Ferner steht uns das Recht zu, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die sofortige R\u00fcckgabe des Lieferungsgegenstandes zu verlangen. <\/p>\n

7.5<\/strong> Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.<\/p>\n

 <\/p>\n

8. Eigentumsvorbehalt<\/h2>\n

8.1<\/strong> Gelieferte Gegenst\u00e4nde bleiben bis zur vollen Bezahlung der Verg\u00fctung und aus der Gesch\u00e4ftsverbindung uns zustehenden Anspr\u00fcche das Eigentum des Auftragnehmers.<\/p>\n

8.2<\/strong> Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pf\u00e4ndungen der Eigentumsvorbehaltsgegenst\u00e4nde dem Auftragnehmer unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgl\u00e4ubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenst\u00e4nde zu ver\u00e4u\u00dfern, zu verschenken, zu verpf\u00e4nden oder zur Sicherheit zu \u00fcbereignen. <\/p>\n

8.3<\/strong> Erfolgt die Lieferung f\u00fcr einen vom Auftraggeber unterhaltenen Gesch\u00e4ftsbetrieb, so d\u00fcrfen die Gegenst\u00e4nde im Rahmen einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung weiter ver\u00e4u\u00dfert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Ver\u00e4u\u00dferung bereits jetzt in H\u00f6he des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes dem Auftragnehmer abgetreten. Bei Weiterver\u00e4u\u00dferung der Gegenst\u00e4nde auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegen\u00fcber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Anspr\u00fcche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegen\u00fcber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an den Auftragnehmer ab. <\/p>\n

8.4<\/strong> Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenst\u00e4nde vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundst\u00fcck eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Verg\u00fctung in H\u00f6he des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenst\u00e4nde mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenst\u00e4nde mit anderen Gegenst\u00e4nden durch den Auftraggeber, steht dem Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenst\u00e4nde zum Wert der \u00fcbrigen Gegenst\u00e4nde. <\/p>\n

 <\/p>\n

9. Montage<\/h2>\n

9.1<\/strong> Der Kunde hat auf seine Kosten etwa erforderliche Ger\u00fcste, Hebe- und Kranwagen sowie sonstige Bedarfsgegenst\u00e4nde, Energie, Wasser, Heizung und Beleuchtung zur Verf\u00fcgung zu stellen. Etwa notwendige branchenfremde Nebenarbeiten, Baustoffe und Werkzeuge sind in unserem Angebotspreis nicht enthalten und vom Kunden rechtzeitig zu stellen. <\/p>\n

9.2<\/strong> Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Kunde selbstst\u00e4ndig Angaben \u00fcber die Lage verdeckt gef\u00fchrter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder \u00e4hnlicher Anlagen sowie ggf. statische Angaben unaufgefordert zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n

9.3<\/strong> Wir sind berechtigt, zur Durchf\u00fchrung von Montagearbeiten Subunternehmer einzusetzen.<\/p>\n

9.4<\/strong> Soweit sich die Aufstellung, Montage – oder Inbetriebnahme der von uns zu liefernden Teile oder Einbauten aus Gr\u00fcnden verz\u00f6gert, die wir nicht zu vertreten haben, so hat der Kunde in angemessenem Umfang die Kosten f\u00fcr Wartezeit oder zus\u00e4tzliche erforderliche Anfahrten zutragen.<\/p>\n

9.5<\/strong> Soweit die Montagearbeiten nach Stundenlohn abgerechnet werden, ist der Kunde verpflichtet, ihm vorgelegte Tageslohnzettel unverz\u00fcglich zu pr\u00fcfen und f\u00fcr den Fall der Billigung sofort, sp\u00e4testens am folgenden Werktag, gegengezeichnet zur\u00fcckzugeben. Erkl\u00e4rungen der von ihm eingesetzten Vorarbeiter oder der von ihm beauftragten Ingenieure oder Architekten hat sich der Kunde zurechnen zu lassen. <\/p>\n

 <\/p>\n

10. Kostenvoranschl\u00e4ge, Entw\u00fcrfe, Zeichnungen, Genehmigungen, Freizeichnungen, Lizenz<\/h2>\n

10.1<\/strong> Kostenvoranschl\u00e4ge werden f\u00fcr den Kundenkostenfrei erstellt, soweit keine anderweitige Regelung getroffen wird.<\/p>\n

10.2<\/strong> Kostenvoranschl\u00e4ge, Entw\u00fcrfe, Zeichnungen, Berechnungen o.\u00e4. bleiben unser Eigentum und d\u00fcrfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielf\u00e4ltigt oder dritten Personen zug\u00e4nglich gemacht werden und sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages auf Anforderung unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n

10.3<\/strong> Sofern wir dem Kunden vor Ausf\u00fchrungsbeginn Pl\u00e4ne, Zeichnungen etc. zur Pr\u00fcfung vorlegen, wird der Vertragsinhalt mit der Freizeichnung verbindlich bestimmt.<\/p>\n

10.4<\/strong> Soweit unsere Leistung von einem Dritten hergestellte Software umfasst, erkennt der Kunde die Lizenzbedingungen des Software-Herstellers als verbindlich an.<\/p>\n

 <\/p>\n

11. Gerichtsstand<\/h2>\n

Sofern der Kunde Kaufmann ist, wird als alleiniger Gerichtsstand f\u00fcr alle aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz unserer Firma vereinbart, wir sind aber auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.<\/p>\n

F\u00fcr alle Rechtsbeziehungen mit uns, gilt ausschlie\u00dflich das Recht, der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen gegen gesetzliche Vorschriften versto\u00dfen und unwirksam sein, so sollen die \u00fcbrigen gleichwohl gelten. <\/p>\n

 <\/p>\n

Stand: 09.03.2020<\/p>\n

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